Gründen aus der Arbeitgeber-Insolvenz (auch für Mini-Jobber und Geschäftsführer)
Insolvenz-Startrampen-Check 2026
Sichern Sie sich das „unsichtbare Kapital“, bevor die Hotline Sie im System verbrennt.
„In meiner Ausbildung bei der Bundesagentur wurde das Szenario ‚Insolvenz‘ kaum geschult. Wer die Hotline anruft, erhält Standard-Skripte. Das Ergebnis: Sie verbrauchen sofort Ihre wertvollen ALG-Tage. Mein System zeigt Ihnen, wie Sie 3 Monate Insolvenzgeld zusätzlich nutzen, ohne Ihr ALG-Konto anzurühren.“
Markus Tonn
Gründer TONNIKUM® & ehem. Mitarbeiter der Bundesagentur
Ihre Potenzial-Analyse
🛑 Stopp! Bevor Sie die Hotline anrufen…
Wer ohne Plan telefoniert, verbrennt Kapital. Nutzen Sie meine Insider-Taktik:
Das Signal: Bestehen Sie sofort auf § 165 SGB III. Das leitet Sie an die Spezialabteilung weiter.
Die Rettung: Beantragen Sie Insolvenzgeld, bevor Sie das reguläre ALG 1 antasten. Nur so bleibt Ihr Anspruch voll erhalten.
Der Hebel: Nutzen Sie die 3-monatige Insolvenzphase direkt für das Coaching, um den Gründungszuschuss vorzubereiten.
Bereit für die Startrampe?
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Sichert den Zugriff auf systemische Beratung ohne Liquiditätsverlust.
Häufige Fragen zur Insolvenz-Startrampe
Darf ich mich trotz Insolvenz des Arbeitgebers selbstständig machen?
Ja, absolut. Die Insolvenz Ihres Arbeitgebers beendet in der Regel die Perspektive innerhalb dieses Unternehmens. Der Gesetzgeber fördert Ihren Übergang in eine neue Beschäftigung oder eine fundierte Selbstständigkeit massiv, um Arbeitslosigkeit bereits im Vorfeld zu verhindern.
Verliere ich meinen Anspruch auf den Gründungszuschuss (GZ)?
Im Gegenteil. Da Ihr ALG-Anspruch durch das vorgeschaltete Insolvenzgeld geschont wird, verfügen Sie am Tag der Gründung noch über die volle Restdauer auf Ihrem Konto. Das erhöht die Chancen auf eine Bewilligung des GZ enorm, da Sie die Mindestvoraussetzung (150 Tage Restanspruch) souverän erfüllen.
Was passiert, wenn ich die 60-Tage-Frist verpasse?
Die Ausschlussfrist für Insolvenzgeld ist extrem streng. Wer sie verpasst, verliert den Anspruch auf die 100 % Netto-Zahlung unwiederbringlich. Deshalb ist schnelles Handeln nach der Bekanntmachung durch das Insolvenzgericht lebenswichtig für Ihr zukünftiges Startkapital.
Kostet mich das Coaching bei Ihnen etwas?
Wenn Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, kann das gesamte Coaching über einen AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) zu 100 % von der Bundesagentur für Arbeit finanziert werden. Wir unterstützen Sie dabei, diesen Gutschein bei Ihrem Arbeitsvermittler strategisch richtig anzufragen.
Schwerpunkt-Stellen 2026
Sichern Sie sich die „Direkt-Verbindung“
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*Ihre Mobilnummer dient ausschließlich der rissfreien Unterstützung bei der 48h-Direktive.
Direktkontakt Markus Tonn markus.tonn@tonnikum.de